Dies berichtet die Kreispolizeibehörde Gütersloh heute (21.03.06) aktuell auf ihrer Website und in einer Pressemeldung.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang nochmals darauf hin, dass für sie die Pflicht besteht, Versammlungen und Demonstrationen jeglicher Gruppierungen als Ausdruck der verfassungsrechtlich garantierten Versammlungs- und Meinungsfreiheit zu ermöglichen, sofern diese friedlich und ohne Waffen stattfinden und dabei nicht gegen Gesetze oder Auflagen verstoßen wird.
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